Nachweis der Baustoffklassen
Es bestehen prinzipiell zwei Nachweismöglichkeiten, mit / ohne Brandversuche. Werden keine Brandversuche gefordert, handelt es sich um sogenannte "klassifizierte Baustoffe", welche in der DIN 4102 Teil 4 ausdrücklich einzeln genannt sind. Bei nichtgenannten Verbundbaustoffen mehrerer genannter Baustoffe kann die Baustoffklasse nicht aus den Einzelbestandteilen abgeleitet werden.
Bei Brandversuchen unterscheidet man den Ofenversuch, Brandschachtversuch und Kleinbrandversuch. Die daraus resultierende Baustoffklasse muss entweder durch ein Prüfzeugnis, von amtlich anerkannten Materialprüfämtern, oder durch ein Prüfzeichen vom Institut für Bautechnik in Berlin nachgewiesen werden.
Bei Brandversuchen unterscheidet man den Ofenversuch, Brandschachtversuch und Kleinbrandversuch. Die daraus resultierende Baustoffklasse muss entweder durch ein Prüfzeugnis, von amtlich anerkannten Materialprüfämtern, oder durch ein Prüfzeichen vom Institut für Bautechnik in Berlin nachgewiesen werden.
Sprechertext
Eine bauaufsichtliche Zulassung im Sonderfall für Einzelobjekte ist auch durch die Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Länderregierungen möglich.