 | Das Baustoffverhalten beeinflusst vornehmlich die Phase des Entstehungsbrandes. Die Vollbrandphase beschäftigt sich mit dem gesamten Bauteil und dessen Verhalten im Brandfall. |
 | Baustoffe werden in fünf Klassen unterteilt, wobei im Bauwesen nur die ersten vier verwendet werden dürfen. |
 | Verbundbaustoffe werden nur als Gesamtheit geprüft, Rückschlüsse auf Einzelbestandteile sind nicht zulässig. |
 | Baustoffnachweise erfolgen entweder ohne Brandversuche (klassifizierte Baustoffe) oder mit Brandversuchen. Dabei unterscheidet man den Ofen-, Brandschacht- und Kleinbrandversuch. |
 | Baustoffe der Klasse A sind nicht brennbare Materialien, Baustoffe der Klasse B hingegen sind brennbare Materialien. |
 | Feuerwiderstandsklassen werden nach dem Brandmodell des Vollbrandes ermittelt. Dabei wird der Vollbrand anhand einer normierten Einheitstemperaturkurve simuliert. |
 | Die Prüfanforderungen an Bauteile richten sich vornehmlich an die Tragfähigkeit und/oder den Raumabschluss und deren Feuerwiderstandsdauer. |
 | Bei der vollständigen bauaufsichtlichen Kurzbezeichnung eines Bauteils wird an die jeweilige Feuerwiderstandsdauer die Klasse der verwendeten Baustoffe angefügt. |