Brandschutzkonzepte

Man unterscheidet vorbeugender und abwehrender Brandschutz, wobei beide eng miteinander verknüpft sind. Einige Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes resultieren aus den begrenzten Möglichkeiten der Feuerwehren im abwehrenden Brandschutz.

Beispiele dafür sind Festlegungen der max. Gebäudehöhen in den einzelnen Gebäudeklassen. Bei "Gebäuden mit geringer Höhe" wird die Höhe des obersten Geschossfußbodens mit 7 m begrenzt. Begründet wird dies durch die Länge, der bei allen Feuerwehren vorhandenen Steckleitern, die eine Anleiterung bis 8 m Brüstungshöhe erlauben. Gleiches gilt für die Festlegung der Hochhausgrenze, die mit 22 m durch die Drehleiterlänge beschränkt ist.

Sprechertext

Ziel eines Brandschutzkonzeptes ist es, alle baulichen und organisatorischen Randbedingungen zu schaffen, um die notwendigen Maßnahmen des vorbeugenden und gegebenenfalls abwehrenden Brandschutzes langfristig sicherzustellen.