Landesbauordnungen

Die Landesbauordnungen sind Ländergesetze, die auf der Grundlage der Musterbauordnung (Empfehlung) erstellt wurden und ggf. durch landesspezifische Regelungen ergänzt oder erweitert werden.

Grundsatzparagraph MBO:
Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können.

Dabei wird unterschieden ob es sich um bauliche Anlagen normaler oder besonderer Art und Nutzung handelt.

Sprechertext

Wegen der nach wie vor differierenden Anforderungen in den einzelnen Landesbauordnungen ist es dringend erforderlich, sich bereits zu Planungsbeginn mit den jeweiligen Gegebenheiten des Landes vertraut zu machen.