Abgasführung

Die verwendete Gas-Brennwerttherme ist entsprechend der EG-Gasgeräterichtlinie (90/ 396/EWG) und prEN 677 geprüft und zugelassen.

Der Wasserinhalt liegt unter 10 Liter und entspricht daher der Gruppe 1 der Dampfkesselverordnung. Eine Bauartzulassung für den Wärmeerzeuger ist daher nicht erforderlich.

Vor dem Einbau des Gasgerätes sind jedoch Informationen bei der zuständigen Baubehörde und dem Bezirks-Schornsteinfeger einzuholen, ob zusätzliche Bestimmungen bestehen, z.B. Größe und Anordnung von Prüföffnungen usw. (siehe Lektion Abgasanlagen).