Einbauhinweise und Kondensatablauf

Für Anlagen bis 50 kW sind die TRGI 1986/96 wirksam. Die maximale Oberflächentemperatur liegt unter 85°C, es sind keine besonderen Schutzmaßnahmen für brennbare Baustoffe und Einbaumöbel erforderlich.

In dem Projektierungsbeispiel ist eine Neutralisationseinrichtung des Kondensatablaufs auf Grund der gering anfallenden Kondensatmenge nicht erforderlich (siehe Lektion „Brennwerttechnik“).

Die Kondenswasserleitungen sind aus korrosionsfesten Werkstoffen nach ATV-A 251 auszuführen. Zu verwendende Materialien sind z. B. Steinzeugrohre, PVC-Hart-Rohre, PE-HC-Rohre, PP-Rohre, ABS/ASA-Rohre, Guss-Rohre mit Innenemaillierung, Stahl-Rohre mit Kunststoffbeschichtung, nichtrostende Stahl-Rohre oder Borosilikat-Rohre.

Falls erforderlich, können handelsübliche Neutralisationseinrichtungen verwendet werden.

Sprechertext

Um Korrosion zu vermeiden, muss die Verbrennungsluft frei von aggressiven Stoffen sein. Als stark korrosionsfördernd gelten Halogenkohlenwasserstoffe wie Chlor und Fluor, die in Lösungsmittel, Farben, Klebstoffen, Treibgasen und Haushaltsreiniger enthalten sein können.