Niedrigenergiehaus

Wann spricht man von einem Niedrigenergiehaus? Nach der Bundesgesetzgebung und den Richtlinien einiger Bundesländer existieren unterschiedlich strenge Anforderungen. Charakteristisch jedoch ist, dass alle Vorschriften sich auf die derzeit gültige Verordnung (EnEV) beziehen. Verallgemeinert, muss ein Niedrigenergiehaus den Jahresheizwärmebedarf um mindestens 25 - 30% gemäß der WSVO '95 unterschreiten und entspricht somit dem heutigen Standardhaus der EnEV.

Bei einem Niedrigenergiehaus, werden durch ganz gezielte Dämmmaßnahmen die Wärmeverluste weiter reduziert, sowie durch den Einsatz von Lüftungsanlagen der Energieverbrauch nochmals gesenkt.

Sprechertext

Mit den im Bild exemplarisch aufgeführten U-Werten kann in der Regel die Anforderung an ein Niedrigenergiehaus eingehalten werden.