Auswahl und Anwendungsgebiete

Zur Auswahl stehen alle genormten und bauaufsichtlich zugelassenen Produkte. Dämmstoffe, die weder genormt noch zugelassen sind, dürfen nicht verwendet werden, es sei denn es liegt eine Zustimmung im Einzelfall vor. Ebenso dürfen Baustoffe, die der Baustoffklasse B 3, also leicht entflammbar, angehören nicht eingesetzt werden. Außerdem gelten in verschiedenen Bundesländern und Kommunen bei öffentlichen oder öffentlich geförderten Bauvorhaben Verwendungsverbote für Dämmstoffe, die mit teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen geschäumt wurden.

Trotz der genannten Einschränkungen ist die Auswahl für Außen- und Innenwände, Steildächer, Geschossdecken, Unterdecken und Dämmschichten unter Estrichen und Fußböden groß.

Anwendungsbereiche mit geringen Auswahlmöglichkeiten sind erdberührte Bauteile, Umkehrdächer und außenliegende Wärmedämmungen unter lastabtragenden Bauteilen.

Sprechertext

Zu den besonderen Anforderungen an Dämmstoffe zählen vornehmlich eine erhöhte Druckfestigkeit und eine hohe Temperaturbelastbarkeit. Weiter ist eine gute Beständigkeit bei hoher Luftfeuchte und gegen stehendes Wasser bei einigen Anwendungsbereichen von entscheidender Bedeutung.