Definition und Kennzeichnung

Die Wärmedämmwirkung der verwendeten Dämmstoffe beruht vor allem auf der geringen Wärmeleitfähigkeit von Luft, die so in den Poren eines Grundstoffes eingeschlossen ist, dass sie sich dort praktisch nicht mehr bewegen kann. Deshalb ist es möglich, Wärmedämmstoffe mit annähernd gleicher Wirksamkeit aus den unterschiedlichsten Grundstoffen herzustellen.

Als Dämmstoffe werden Materialien bezeichnet, deren Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 0,10 W/(mK) ist. Die besten am Markt vorhandenen Materialien weisen eine Wärmeleitfähigkeit von 0,0025 W/(mK) (VIP - Vakuumisolationspaneele) auf. Die am häufigsten im Bauwesen eingesetzten Dämmstoffe haben eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 oder 0,04 W/(mK).

Dämmstoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin besitzen. Weiter wird bei der Produktion eine Güteüberwachung vorgeschrieben.

Sprechertext

Die Hersteller sind verpflichtet bestimmte Angaben auf jeder Verpackungseinheit anzugeben: Darunter die Wärmeleitfähigkeit, der Anwendungstyp, die Baustoffklasse und der Hersteller selber. Wärmedämmstoffe ohne diese Mindestangaben und ohne bauaufsichtliche Zulassung dürfen im Bauwesen nicht eingesetzt werden.