Gefährdungsermittlung

Vor Arbeitsbeginn hat der Unternehmer eine Gefährdungsermittlung durchzuführen. Bei der Gefährdungsermittlung sind die Gefährdungen zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können.

Die Gefährdungs- und Belastungsermittlung ist nach folgenden Arbeitsschritten durchzuführen:

? Gefährdungen/ Belastungen ermitteln
? Schutzziele ermitteln und festlegen
? Maßnahmen ableiten und festlegen
? Wirksamkeit überprüfenSind die Gefahren und Belastungen bekannt, so ist die Rangfolge der einzuleitenden Maßnahmen festzulegen.

Sprechertext

Sind die Gefährdungen bekannt, so sind gegen die genannten Gefahren geeignete Maßnahmen zum Schutz der Personen vorzunehmen. Die nachfolgenden Bilder zeigen beispielhaft Maßnahmen, die festzulegen sind, um die Gefahren auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren.