Stromgestehungskosten
Um die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen mit anderen Energieumwandlungssystemen vergleichen zu können, werden die spezifischen Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde angegeben.
Da bei der photovoltaischen Energieumwandlung keine Brennstoffkosten anfallen und die Betriebskosten relativ gering sind, werden die Stromgestehungskosten im Wesentlichen von den Investitionskosten und Solarerträgen bestimmt. Ohne Berücksichtigung der Kapitalkosten lassen sich die Stromgestehungskosten einfach durch folgende Formel berechnen:
kspez = (KInvest + KBetrieb)/(Laufzeit x Jahresertrag)
In unserem Beispiel bedeutet dies:
kspez = (€ 22.500.- + € 3.600.-)/(20 x 2.700 kWh) = 48 Cent/kWh
Allerdings ist die Nutzungsdauer i.d.R. deutlich größer als 20 Jahre (30 Jahre) was zu reduzierten Stromgestehungskosten führt. Bei der Berücksichtigung der Verzinsung müssen dynamische Verfahren zur Berechnung herangezogen werden, was zu Stromgestehungskosten bis zu € 0,75/kWh und mehr führen kann.