Netzanschluß

Für den Anschluss des Wechselrichters an das öffentliche Netz des Energieversorgungsunternehmens sind bestimmte Auflagen zu erfüllen. Sie sind geregelt in der DIN VDE 0126 "Richtlinien für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Netz des EVU" sowie in deren "Technischen Anschlussbedingungen (TAB)".

Der Hersteller des Wechselrichters muss den Nachweis dieser Netzanschlussbedingungen sowie die Einhaltung aller Netzrückwirkungen der Wechselrichter auf das zulässige Maß durch eine Konformitätserklärung erbringen. Sie ist Bestandteil aller netzgekoppelten Wechselrichter. Der Anschluss einer PV-Anlage im Netzparallelbetrieb in der Niederspannungsverteilung am Hausanschluss des EVU kann in drei Arten erfolgen:

1.Eine dem EVU-Personal jederzeit zugängliche Freischaltstelle mit Trennerfunktion
2.Bei einphasigen nicht inselbetriebsfähigen Wechselrichtern mittels einer dreiphasigen Spannungsüberwachung und dreijähriger Wiederholungsprüfung
3.Eine selbsttätig wirkende Freischaltstelle (ENS)

Sprechertext

Beim Anschluß von Eigenerzeugungsanlagen an das Netz des EVU muß sichergestellt werden, daß die Anlage bei Netzausfall vom Netz trennt um ein Gefährdungspotential auszuschließen. Bei vielen Wechselrichtern wird dies realisiert durch eine selbsttätig wirkende Freischaltstelle mit zwei unabhängigen Schaltorganen in Reihe (ENS). Sie mißt die Impedanz des Wechselstromnetzes und trennt bei Netzausfall oder Netzabschaltung. Sie kann ein separates Gerät oder im Wechselrichter integriert sein. Die einphasige ENS wird bei PV-Anlagen bis zu einer Nennleistung von 5 kWp und die dreiphasige bis zu einer Nennleistung von 30 kWp eingesetzt.