Lage und Anordnung
Die Mündungen von Abgasanlagen müssen...
- den Dachfirst um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein,
- Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen um mindestens 1 m überragen, wenn deren Abstand zu den Abgasanlagen weniger als 1,5 m beträgt,
- ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen bzw. mindestens 1,5 m von ihnen entfernt sein,
- bei Feuerstätten für feste Brennstoffe in Gebäuden, deren Bedachung nicht feuerwiderstandsfähig ist, im Bereich des Firsts angeordnet sein und diesen um mindestens 80 cm überragen.