Anforderungen an Abgasanlagen

Schornsteine müssen
  • gegen Rußbrand beständig sein und eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen (F90)
  • durchgehend sein, d.h. nicht von Geschossdecken unterbrochen werden
  • Reinigungsöffnungen mit Schornsteinreinigungsverschlüssen haben
  • einen gleichbleibenden, kreisförmigen oder
  • rechteckigen lichten Querschnitt von min. 100cm² aufweisen.
Zwischenräume zwischen Schornsteinen und angrenzenden Wänden, sowie in Dach- und Deckendurchführungen müssen mit nichtbrennbaren, formstabilen Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit (Isoliermaterialien) ausgefüllt sein.

Sprechertext

Bei Abgastemperaturen von 500 Grad Celsius am Schornsteineintritt dürfen sich die Außenflächen des Schornsteins nicht über 100 Grad Celsius erwärmen. Bei Rufbrand, mit einer Temperatur von 1000 Grad Celsius im Schornsteininneren, darf die Temperatur an der Außenseite 160 Grad Celsius nicht überstiegen.
Bei Brandbeanspruchung von außen muss der Schornstein mindestens 90 Minuten lang stand- und brandsicher sein, um die Brandausbreitung in andere Etagen zu verhindern