Temperaturbedingungen

Feuchteempfindliche Abgasanlagen:
Die Abgastemperatur muss an jeder Stelle in der Abgasanlage so hoch sein, dass es an der Innenwand zu keiner Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes kommen kann. Bei schwefelhaltigen Brennstoffen (Heizöl, Kohle) ist zusätzlich der Taupunkt der Schwefelsäure zu beachten.

Feuchteunempfindliche Schornsteine:
Die Abgastemperatur muss an jeder Stelle in der Abgasanlage über der Vereisungstemperatur (0°C) liegen. Sinkt die Innenwandtemperatur der Abgasleitung unter 0°C muss mit einer Eisbildung durch Anfrieren von Kondensat an der Oberfläche der Abgasleitung gerechnet werden.

Sprechertext

Die Überprüfung der Temperaturbedingungen erfolgt mittels der Innenwandtemperatur an der Mündung, da sie die kälteste Stelle im Abgasweg darstellt. Für feuchteempfindliche Abgasanlagen bedeutet das die Innenwandtemperatur an der Mündung über dem Wasserdampftaupunkt liegen muss. Bei säureempfindlichen Abgasanlagen und schwefelhaltigen Brennstoffen muss die Temperatur über dem Schwefelsäuretaupunkt liegen. Bei feuchteunempfindlichen Abgasanlagen wird überprüft, ob an der Mündung eine Gefahr der Vereisung des Schornsteinquerschnitts besteht. Die Berechung der Innenwandtemperatur an der Mündung muss bei neuen Abgasanlagen, die gemäß DIN 4705 ausgelegt wurden nicht separat berechnet werden.
Sollte bei älteren Abgasanlagen eine genaue Berechnung notwendig sein führt diese in der Regel der Schornsteinlieferant oder Schornsteinbauer durch.