Kellerdecke / -wand

Ein gewisser Anteil der Heizenergie geht durch die erdberührten Bereiche verloren. Ist der Keller nicht beheizt, trennt die Kellerdecke den beheizten vom unbeheizten Bereich. Ist hingegen der Keller beheizt oder nur teilweise beheizt nehmen der Kellerboden sowie die Kellerwände die thermische Trennung vor.

Die Dämmung von Kellerwänden ist nicht ganz unproblematisch. Bei der Innendämmung besteht die Gefahr von Dampfdiffusion durch die Dämmung. Das Tauwasser fällt hinter der Dämmung aus und bewirkt ein Durchfeuchten der Dämmung. Dadurch ist die beabsichtigte Dämmwirkung nicht mehr gegeben. Abhilfe schafft eine Dampfsperre.

Sprechertext

Wird der Keller beheizt muß der Kellerboden mit einer Wärmedämmung versehen werden. In diesem Fall kommt nur eine oberseitige Dämmung in Frage. Handelt es sich jedoch um einen unbeheizten Keller, kann die Kellerdecke unterseitig vom Keller aus oder oberseitig vom Erdgeschoß her gedämmt werden. Wenn der Keller beheizt ist müssen auch die Kellerwände gedämmt werden. Bei einer Innendämmung besteht jedoch die Gefahr von Tauwasserausfall hinter der Dämmung. Deshalb sollte die Innenverkleidung mit einer Dampfsperre versehen werden um etwaige Feuchteschäden zu verhindern. Dieses Diagramm zeigt deutlich die Abhängigkeit des U-Wertes von der Dämmstoffdicke. Bei Kellern sollte allseitig ein U-Wert von ungefähr 0,5 erreicht werden. Mit einer Dämmstoffdicke zwischen 4 und 6 cm kann dies meist umgesetzt werden.