das Eneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG ist der Kurztitel für das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (wind, Sonne, Wasser, Biogas und Geothermie) ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

Vor der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) waren netzgekoppelte PV-Anlagen unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht rentabel und konkurrenzfähig verglichen mit konventioneller Energieerzeugung.

Die wichtigsten Grundsätze des EEG sind:

  1. Förderung der regenerativen Energien für eine nachhaltige Energieversorgung in Deutschland
  2. Reduktion von CO2-Emissionen
  3. Anschluss- und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien
  4. Feste Vergütungssätze für den eingespeisten Strom für eine Laufzeit von 20 Jahren.

Das EEG ist am 01. April 2000 in Kraft getreten. Seit damals ist es mehrfach angepasst worden an die Entwicklungen des Marktes, der Technik und der Praxis. Der jeweils aktuelle Stand ist zu finden beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter: http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Gesetze/Das_EEG/das_eeg.html.

Weitere Anlaufstellen für Anmeldung, aktuelle Vergütungssätze, statistische Zahlen und rechtliche Fragen zum EEG sind die Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de) und die Clearingstelle (http://www.clearingstelle-eeg.de).