 |
Die Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizanlagen muss in jedem Fall eingehalten werden. |
 |
Das Referenzgebäudeverfahren legt die Grenzwerte der einzuhaltenden Größen wie Jahresprimärenergiebedarf und spezifischer Transmissionswärmeverlust fest. |
 |
Im Neubau wird einerseits auf Energieseite bilanziert, hier spielt die Anlagentechnik mit, andererseits wird auch auf der baulichen Seite (Heizwärmeseite) bilanziert. |
 |
Bei der Bilanzierung des Gesamtgebäudes unterscheidet man das ausführliche Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 mit 4108 & 4701 und die Bilanzierung nach DIN V 18599. |
 |
Auf der wärmetechnischen Bilanzierungsseite werden den Verlusten wie Transmissionswärmeverluste und Lüftungswärmeverluste die Gewinne gegenübergestellt (solare und interne Gewinne). |
 |
Fenster werden über eine europäische Norm bemessen. Gesamt-U-Wert, unter Berücksichtigung des Glas-Rand-Verbundes und Sprossen mit Rahmen- und Glasanteil. |