Lüftungswärmeverluste

Lüftungswärmeverluste entstehen in erster Linie über geöffnete Fenster. Ein gewisser Anteil geht aber auch über undichte Fugen und Anschlüsse verloren.

Die EnEV bietet zwei Rechenansätze wie der Lüftungswärmeverlust berücksichtigt werden kann. Soll der Ansatz eines reduzierten Lüftungswärmeverlustes angesetzt werden, muss die Dichtheit des Gebäudes mit einer Messung überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Messung dürfen vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten.

Sprechertext

Durch die Änderung der Luftwechselzahl von 0,8 auf standardmäßig 0,7 reduzieren sich im Vergleich zur WSVO die Lüftungswärmeverluste automatisch. Eine weitere Reduzierung der Luftwechselzahl auf 0,6 darf in Anspruch genommen werden, wenn das Gebäude nachweislich dicht ausgeführt wurde. Eine weitere Reduzierung der Lüftungswäremverluste kann nicht angesetzt werden, da ein gewisser Mindestluftwechsel hygienisch und feuchtetechnisch erforderlich ist.