Anlagentechniknachweis

Bei der Berechnung nach DIN EN 832 + DIN V 401-10 der Anlageneffizienz stehen grundsätzlich 3 Verfahren zur Verfügung.

Man unterscheidet

  • das ausführliche Verfahren
  • das tabellarische Verfahren
  • und das grafische Verfahren.

Die Verordnung lässt auch Kombinationen zu, bzw. dass nur für einzelne Stufen der Wärmebereitstellung das ausführliche Verfahren angewendet werden kann.

Die genannten Ermittlungsverfahren regelt die DIN 4701-10 und 4701-12.

Sprechertext

Das grafische Verfahren bei Wohngebäuden ist insbesondere in Verbindung mit dem vereinfachten baulichen Verfahren für die Vorplanungsphase geeignet, ebenso wie das tabellarische Verfahren. Das ausführliche Verfahren nach Abschnitt 5 ist in der Regel zur Nachrechnung ausgeführter Anlagen bzw. zur Erstellung der Energiebedarfsausweise, da die Produktkennwerte und das Anlagenaufmaß in der Vorplanung meist noch nicht bekannt sind.