Nachweisverfahren im Neubau

Im Neubau wird mit einer Ausnahme, (Gebäuden mit geringem Volumen), baulich immer bilanziert. Bei Gebäuden mit normalen Temperaturen wird auch die Heizungstechnik in die Bilanzierung integriert. Neben dem Nachweis des Jahresprimärenergiebedarfs pro m2 oder m3 muss auch der Nachweis des spez. Transmissionswärmeverlustes durchgeführt werden.


Dieser Verlust ist eine energetische Eigenschaft des Gesamtgebäudes, die dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten entspricht. Mit dieser Begrenzung wird sichergestellt , dass der bisher erreichte Wärmeschutz auch bei Einbau primärenergetisch günstigen Heizungsanlagen nicht unterschritten wird.

Sprechertext

Grundlegende Ausnahme im Neubau stellen Gebäude mit geringem Volumen dar. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werden hier Bauteilanforderungen wie im Gebäudebestand gestellt. Besondere Ausnahmen und Befreiungen bei Gebäuden mit normalen Temperaturen sind ebenfalls vorgesehen. Die Anforderung an die Inbetriebnahme von Heizanlagen bleibt jedoch überall bestehen.