Zusammenfassung

Die Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizanlagen muss in jedem Fall eingehalten werden.
Das Referenzgebäudeverfahren legt die Grenzwerte der einzuhaltenden Größen wie Jahresprimärenergiebedarf und spezifischer Transmissionswärmeverlust fest.
Im Neubau wird einerseits auf Energieseite bilanziert, hier spielt die Anlagentechnik mit, andererseits wird auch auf der baulichen Seite (Heizwärmeseite) bilanziert.
Bei der Bilanzierung des Gesamtgebäudes unterscheidet man das ausführliche Monatsbilanzverfahren nach DIN EN 832 mit 4108 & 4701 und die Bilanzierung nach DIN V 18599.
Auf der wärmetechnischen Bilanzierungsseite werden den Verlusten wie Transmissionswärmeverluste und Lüftungswärmeverluste die Gewinne gegenübergestellt (solare und interne Gewinne).
Fenster werden über eine europäische Norm bemessen. Gesamt-U-Wert, unter Berücksichtigung des Glas-Rand-Verbundes und Sprossen mit Rahmen- und Glasanteil.