Bitumenwellplatten

Bitumenwellplatten werden im vollautomatischen Endlosverfahren als einschichtige oder mehrschichtige Platten hergestellt. Diese Platten sind nicht genormt. Anforderungen und Prüfungen werden durch die bauaufsichtliche Zulassung geregelt.

Da Bitumenwellplatten trotz ihrer Stabilität flexibel sind, eignen sie sich auch für die Renovierung von Dachflächen mit verzogenem Unterbau. Die Dachneigung muss jedoch mindestens 7° betragen.

Bitumenwellplatten sind nicht begehbar, deshalb müssen für das Begehen Vorrichtungen vorgesehen werden.

Brandschutztechnisch müssen diese Wellplatten mindestens der Brandschutzklasse B II, normalentflammbar, entsprechen.

Von bitumenhaltigen Baustoffen ablaufendes Niederschlagswasser ist korrosiv. Metallteile auf die Niederschlagswasser von Bitumenwellplatten abgeleitet wird, sind deshalb durch einen korrosionsverhindernden Anstrich zu schützen.

Sprechertext

Die Deckung kann auf Lattung oder auf Schalung mit zusätzlicher Auflattung im Befestigungs- und Auflagerbereich erfolgen. Für die Befestigung dürfen jedoch laut Zulassung nur vom Hersteller gelieferte Glocken- bzw. PVC-Kopfnägel verwendet werden.