Bodenbeläge

Wie Tapeten müssen Bodenbeläge gewissen Anforderungen genügen. Im Gegensatz zu Tapeten kommt hinzu, dass Bodenbeläge zusätzlich bauphysikalischen Aspekten gerecht werden sollen.

Darunter fallen:
  • Aufgaben im Schallschutz, wie Schallschluckung, Tritt- und Luftschalldämmung
  • Aufgaben im Wärmeschutz, wie Wärmedämmung.
Bei Bodenbelägen unterscheidet man organische und anorganische Beläge.

Unter die anorganischen fallen:
  • Keramische Beläge
  • Natursteine
  • Kunststeinbeläge
  • Metalle

Organische unterscheidet man in:
  • textile Fußbodenbeläge
  • Naturfasern
  • Linoleumbeläge
  • Gummi-Kunststoffbeläge
  • Bodenbeläge aus Holz

Sprechertext

Eine Vorraussetzung für eine ebenflächige Verlegung von Fußbodenbelägen ist eine einwandfrei glatte Ausführung des Unterbodens. Bei einer energetischen Betrachtung dürfen die Bodenbeläge jedoch nicht berücksichtigt werden. Das Gebäude an sich, also ohne Innenraumausstattung muss den Anforderungen genügen.