Bodenbeläge
Wie Tapeten müssen Bodenbeläge gewissen Anforderungen genügen. Im Gegensatz zu Tapeten kommt hinzu, dass Bodenbeläge zusätzlich bauphysikalischen Aspekten gerecht werden sollen.
Darunter fallen:
Unter die anorganischen fallen:
Organische unterscheidet man in:
Darunter fallen:
- Aufgaben im Schallschutz, wie Schallschluckung, Tritt- und Luftschalldämmung
- Aufgaben im Wärmeschutz, wie Wärmedämmung.
Unter die anorganischen fallen:
- Keramische Beläge
- Natursteine
- Kunststeinbeläge
- Metalle
Organische unterscheidet man in:
- textile Fußbodenbeläge
- Naturfasern
- Linoleumbeläge
- Gummi-Kunststoffbeläge
- Bodenbeläge aus Holz
Sprechertext
Eine Vorraussetzung für eine ebenflächige Verlegung von Fußbodenbelägen ist eine einwandfrei glatte Ausführung des Unterbodens. Bei einer energetischen Betrachtung dürfen die Bodenbeläge jedoch nicht berücksichtigt werden. Das Gebäude an sich, also ohne Innenraumausstattung muss den Anforderungen genügen.