Nichttragende Wände

I. Nichttragende Außenwände finden ihre Verwendung bei der Ausfachung von Fachwerk-, Skelett- und Schottenbauweisen aus Stahl, Stahlbeton oder Holz. Die Ausfachungen können sowohl einschalig als auch zweischalig ausgeführt sein.

Bei einschaligen außen verputzten Wänden beträgt die Mindestdicke des Wandquerschnitte 11,5 cm.

Bei zweischaligen Mauerwerk beträgt die Mindestdicke der Außenschale 9 cm und der Innenschale 11,5 cm.

II. Nichttragende Innenwände sind Raumtragwände, die keine statischen Aufgaben für die Gesamtkonstruktion zu erfüllen haben. Außer ihrer Eigenlast einschließlich etwaigem Putz oder möglicher Bekleidungen, müssen sie die auf ihre Flächen wirkenden Lasten aufnehmen und auf angrenzende tragende Bauteile abtragen können.

Anforderungen an Schall- und Brandschutz können von ihnen übernommen werden.

Sprechertext

Ihre Standsicherheit erhalten Trennwände erst durch geeignete Verbindungen mit den angrenzenden Bauteilen. Die Verbindungen müssen den Einfluss, den die Formänderungen angrenzender Bauteile auf die Trennwände haben, berücksichtigen. Dabei unterscheidet man Anschlüsse zwischen Decke und Wand und Anschlüsse zwischen zwei Wänden.