Dichtheit

Beim Nachweis des neu zu errichtenden Gebäudes wird für die Lüftungswärmeverluste eine Luftwechselrate von n = 0,7 h-1 zu Grunde gelegt. Diese Wechselrate berücksichtigt die freie Fensterlüftung durch den Nutzer.

Wegen der besonderen Bedeutung einer luftdichten Gebäudehülle kann bei Nachweis der Luftdichtheit durch eine Dichtheitsmessung die Luftwechselrate von 0,7 auf 0,6 h-1 reduziert werden.

Die Messung ist nach DIN EN 13829:2001-2, Verfahren A oder B durchzuführen. Danach ist das Gebäude in dem Zustand zu messen, wie es der Jahreszeit bzw. dem nutzbaren Zustand entspricht, in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden, das bedeutet nach Herstellung der Bekleidung der Wände und Decken (verputzte Flächen, verspachtelte Gipskartonflächen).

MESSUNG (Differenzdruck-Verfahren):
Der n50-Wert (gemessen bei einer Druckdifferenz von 50 Pa, darf folgende Werte nicht überschreiten:

  • bei Gebäuden ohne RLT-Anlagen 3,0 h-1
  • bei Gebäuden mit RLT-Anlagen 1,5-1

Sprechertext

DIN 4108 Teil 7 weist darauf hin, dass eine wirksame und dauerhafte Luftdichtheitsschicht im wesentlichen von der fachgerechten Planung und Ausführung abhängen. Als Vorraussetzung wird eine sorgfältige Planung und Ausschreibung sowie die Abstimmung der Arbeiten aller am Bau Beteiligten genannt.