Wärmebrücke
Untersuchungen haben gezeigt, dass Wärmebrücken insbesondere bei gut gedämmten Konstruktionen etwa 20% der Transmissionswärmeverluste ausmachen.
Aus diesem Grund hat die EnEV verschiedene Ansätze im Neubau bereitgestellt, wie Wärmebrücken rechnerisch miteinbezogen werden können.
1. | Werden keine speziellen Maßnahmen unternommen Wärmebrücken zu entschärfen, muss ein pauschaler Wärmebrückenzuschlagskoeffizient UWB = 0,10 W/m²K multipliziert mit der gesamten Umfassungsfläche A angesetzt werden. |
2. | Werden Planungsbeispiele des Beiblattes 2 zur DIN 4108 angewendet, reduziert sich der Zuschlagskoeffizient auf 0,05 W/m²K. |
3. | Alternativ kann auch ein genauer Nachweis der Wärmebrücken nach DIN 4108-6 geführt werden. |
4. | Bei einem Gebäude, dessen Außenwände mehr als 50% Innendämmung mit einbindender Massivdecke, erhöht sich der Wärmebrückenzuschlag auf 0,15 W/m²K. |
Sprechertext
Wird auf der baulichen Seite das vereinfachte Verfahren, also das Heizperiodenverfahren angewandt, müssen die Wärmebrücken nach Beiblatt 2 der DIN 4108 ausgeführt und in der Berechnung angesetzt werden. Der Genaue Nachweis ist nur mit dem Monatsbilanzverfahren zu ermitteln. Im Altbau bleiben die Wärmebrücken weiterhin unberücksichtigt.