Nachweis Altbau/bestehende Gebäude

Da im Altbau nicht im Regelfall von einer Komplettsanierung ausgegangen werden kann, werden weiterhin Anforderungen an einzelne Bauteile gestellt, wenn diese saniert werden sollen.

Im allgemeinen unterscheidet man auch hier in Gebäude mit normalen oder niedrigen Temperaturen.

Prinzipiell kann der Altbau auch nach den Neubauregeln nachgewiesen werden. Die Werte für Gebäude mit normalen oder niedrigen Temperaturen dürfen die jeweiligen Grenzwerte für den Neubau, gemäß §8 Abs. 2, um nicht mehr als 40% überschreiten. Die 40% -ige Erhöhung gilt nicht für die Einzelbauteile.

Sprechertext

Einige Bauteile wie z.B. Kellerdecke und Dach sowie zweischaliges Mauerwerk genießen den Vorzug einer Ausnahmeregelung. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen müssen bei diesen Bauteilen die maximalen U-Werte nicht immer erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Mit dieser Sonderregelung sollen einige Bauherren einerseits entlastet und andererseits ermutigt werden an Ihrem Gebäude trotzdem Dämmmaßnahmen durchzuführen, da je nach Randbedingung die Anforderungen entschärft werden können und dadurch dem Bauherren keine unverhältnismäßig hohen Kosten gegenüberstehen.