Grundkonzept der EnEV

Grundgedanke der EnEV war es ein Zusammenspiel von baulichem Wärmeschutz und Anlagentechnik zu erreichen. So dass es für Gebäude die zum Zwecke Ihrer Nutzung beheizt werden müssen, nur noch eine Verordnung maßgebend ist.

Desweiteren wurde eine Verschärfung der Anforderungen im Hinblick auf die WSVO '95 angestrebt.

Die wesentliche Änderung in Bezug auf die Wärmeschutzverordnung liegt in der Ergebnisgröße. Die WSVO legte lediglich einen Heizwärmebedarf fest hingegen stützt sich die Berechnung der EnEV auf den Heizenergiebedarf bzw. auf den Primärenergiebedarf eines Gebäudes.

Sprechertext

Beim ausführlichen Verfahren wird der Heizenergiebedarf explizit berechnet, ebenso besteht hier die Möglichkeit den Anteil an regenerativer Energie anrechnen zu lassen. Beim vereinfachten Verfahren wird der Heizwärmebedarf ähnlich wie nach WSVO berechnet ein Zuschlag für Warmwasser vergeben und mit einem Primärenergiefaktor multipliziert.