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Die Energieeinsparverordnung ist eine Zusammenführung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Der Grundgedanke basiert auf dem Energieeinsparungsgesetz von 1976. |
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Die prinzipielle Änderung ist die Umstellung von Heizwärme in Heizenergie, dadurch bedingt wurde eine andere Bilanzgrenze festgelegt. Der Jahresheizenergiebedarf ist ein aussagekräftigerer Wert. |
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Das Anforderungsniveau lässt sich aus der letzten WSVO ableiten. Der bauliche Wärmeschutz der EnEV im Jahr 2002 entspricht ungefähr dem Niedrigenergiehaus nach WSVO´95 und wurde kontinuierlich fortgeschrieben. |
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Die Verordnung gilt prinzipiell für alle Gebäude (Neu- und Altbau), die zum Zwecke ihrer Nutzung, normal oder niedrig beheizt oder gekühlt werden, mit wenigen Ausnahmen. |
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Der bauliche Nachweis im Neubau kann mit 2 Verfahren berechnet werden, mit dem Monatsbilanzverfahren und nach der DIN V 18599 |
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Bestehende Gebäude können über die maximalen Bauteilanforderungen (U-Wert) und/oder über das die Neubaubilanzverfahren berechnet werden, wobei hier die Grenzwerte HT+QP um 40% erhöht werden. |
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Bei einem Neubau ist immer der Fensterflächenanteil zu berechnen, ist dieser Anteil größer 30% sind die höchstzulässigen Sonneneintragswerte nach DIN 4108 - 2 sind generell einzuhalten. |
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Zwei Neuerungen wurden auf der baulichen Seite integriert, zum einen die Berücksichtigung von Wärmebrücken und die Luftdichtheit, welche durch Luftdichtigkeitsmessungen nachgewiesen werden muss. |