Zusammenfassung

Die Energieeinsparverordnung ist eine Zusammenführung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Der Grundgedanke basiert auf dem Energieeinsparungsgesetz von 1976.
Die prinzipielle Änderung ist die Umstellung von Heizwärme in Heizenergie, dadurch bedingt wurde eine andere Bilanzgrenze festgelegt. Der Jahresheizenergiebedarf ist ein aussagekräftigerer Wert.
Das Anforderungsniveau lässt sich aus der letzten WSVO ableiten. Der bauliche Wärmeschutz der EnEV im Jahr 2002 entspricht ungefähr dem Niedrigenergiehaus nach WSVO´95 und wurde kontinuierlich fortgeschrieben.
Die Verordnung gilt prinzipiell für alle Gebäude (Neu- und Altbau), die zum Zwecke ihrer Nutzung, normal oder niedrig beheizt oder gekühlt werden, mit wenigen Ausnahmen.
Der bauliche Nachweis im Neubau kann mit 2 Verfahren berechnet werden, mit dem Monatsbilanzverfahren und nach der DIN V 18599
Bestehende Gebäude können über die maximalen Bauteilanforderungen (U-Wert) und/oder über das die Neubaubilanzverfahren berechnet werden, wobei hier die Grenzwerte HT+QP um 40% erhöht werden.
Bei einem Neubau ist immer der Fensterflächenanteil zu berechnen, ist dieser Anteil größer 30% sind die höchstzulässigen Sonneneintragswerte nach DIN 4108 - 2 sind generell einzuhalten.
Zwei Neuerungen wurden auf der baulichen Seite integriert, zum einen die Berücksichtigung von Wärmebrücken und die Luftdichtheit, welche durch Luftdichtigkeitsmessungen nachgewiesen werden muss.