Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der EnEV erstreckt sich auf alle Gebäude (Alt-/ Neubau) die zum Zwecke ihrer Nutzung beheizt oder gekühlt werden müssen, einschließlich ihrer Heizungs-, Kühlungs-, raumlufttechnischen und zur Warmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Dabei unterscheidet die Verordnung Gebäude mit normalen (≥19°C) und mit niedrigen (12- <19°C) Innentemperaturen, die mindestens 4 Monate pro Jahr beheizt und/oder zwei Monate gekühlt werden.

 

Ausgenommen sind:

  • Betriebsgebäude zur Aufzucht / Haltung von Tieren
  • Betriebsgebäude die großflächig und langanhaltend offengehalten werden müssen
  • Unterirdische Bauten
  • Unterglasanlagen zur Aufzucht / Vermehrung von Pflanzen
  • Traglufthallen, Zelte die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden

 

Sprechertext

Unter Gebäuden mit normalen Temperaturen wird ein Gebäude verstanden, welches mind. 4 Monate auf 19°C beheizt wird. Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen werden nach ihrem Verwendungszweck jährlich mehr als 4 Monate auf eine Temperatur von mehr als 12°C und weniger als 19°C beheizt.