Neubau normale Temperatur Nicht-Wohngebäude

Bei Wohngebäuden wird der Jahresprimärenergiebedarf auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Diese berechnet sich aus dem Referenzgebäude.

Nichtwohngebäude erbringen den Nachweis ebenfalls über das Referenzgebäude, jedoch generell mit der DIN V 18599

Generell muss neben dem Mindestwärmeschutz auch der sommerliche Wärmeschutz und die Luftwechselrate gewährleitet werden.

Sprechertext

Die Begründung des Ansatzes über das Gebäudevolumen ist der, dass moderne Bürogebäude z.B. wegen abgehängter Decken und hoher Fußbodenaufbauten, die zur Aufnahme der technischen Installation so ausgelegt werden, häufig Geschosshöhen über 3 m aufweisen. Die Anwendbarkeit des Flächenbezugs ist deshalb häufig nicht zulässig oder technisch nicht sinnvoll. Die Berechnung nach dem Volumen sorgt bei diesen Gebäuden für eine realitätsnahe Erfassung des beheizbaren Rauminhalts. Durch eine derartige Zuordnung der Bezugsgrößen kann auch die Anforderungstabelle der Verordnung deutlich einfacher gestaltet werden.