Neubau mit niedrigen Temperaturen

Soll ein Gebäude erstellt werden, welches nutzungsbedingt unter die Definition niedrige Innentemperaturen fällt, wird ein etwas abgeschwächter Nachweis durchgeführt.

Dieser Nachweis bezieht sich auf den mittleren U-Wert der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes.

Ähnlich wie bereits in der WSVO darf hier bilanziert werden. Das bedeutet z.B. eine dickere Außenwanddämmung kann eine geringere Dachdämmung kompensieren und umgekehrt. Die maximalen Werte der DIN 4108 sind jedoch einzuhalten.

Für den Nachweis für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen wird das gleiche Verfahren wie bei Gebäuden mit normalen Temperaturen angewandt. Lediglich wurden hier die Grenzwerte etwas entschärft.

Sprechertext

Ausgangswert beim Nachweis des Transmissionswärmeverlustes ist immer das A/V-Verhältnis des Gebäudes. Unter V bzw. Ve wird lediglich das beheizte Volumen des Gebäudes oder der Wohnung verstanden. A entspricht der wärmeübertragenden Umfassungsfläche dieses Volumens. Der Nachweis des Transmissionswärmeverlustes ist auch für Gebäude mit normalen Temperaturen vorgeschrieben jedoch mit anderen Grenzwerten.