Gebäude mit geringem Volumen

Übersteigt das beheizte Volumen eines zu errichtenden Gebäudes 50 Quadratmeter nicht und werden die heizungstechnischen Anforderungen der Verordnung eingehalten, gelten die baulichen Anforderungen als erfüllt, wenn die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile die Anforderungen des Altbaus einhalten.

Bei sehr kleinen Gebäudevolumina z.B. Kioske, Anbauten, freistehende Nebengebäude u.ä. ist diese Regelung gerechtfertigt, weil ansonsten regelmäßig Fälle auftreten könnten bei denen keine wirtschaftliche Ausführung möglich ist.

Anforderungen an Gebäude mit geringem Volumen.pdf

Sprechertext

Die Kopplung an die einzuhaltenden Anforderungen im Altbau bietet sich an, weil diese Anforderungen ein hinsichtlich der jeweiligen Konstruktion differenzierter, aktueller Strand der Technik zugrunde liegt, der in der Regel auch wirtschaftlich ausführbar ist.