Bundesimmissionsschutzgesetz
Das Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BImSchG genannt, wird wegen seiner Vielfältigkeit und der übergreifenden Anforderungen in den verschiedenen Bereichen auch das Grundgesetz des Umweltschutzes genannt.
Das BimSchG will schädlichen Umwelteinwirkungen vorbeugen und vor den möglichen Auswirkungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie in gewissem Umfang auch des Verkehrs (Ozongesetz) schützen.
Dieses Gesetz unterteilt sich in 27 Bundesimmissionsschutzverordnungen. Auf zwei relevante Verordnungen für wärmetechnische Anlagen wird auf den nächsten zwei Seiten näher eingegangen.
Sprechertext
Das Bundesimmissionsschutzgesetz bezweckt: Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, die durch Immissionen verursacht werden.