Technische Anweisung Luft

Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben nach den Grundsätzen des BImSchG zu handeln und Anlagen nach dem Stand der Technik zu erstellen oder zu betreiben.

Welche Anlagen in den Bereich genehmigungsbedürftig fallen, ist im BImSchG festgelegt. Grenzwerte, Emissions- und Immissionswerte, und im besonderen Schwellenwerte sind unbedingt einzuhalten.

Für ältere Anlagen sieht der Gesetzgeber ein Altanlagensanierungskonzept vor. Die TA Luft enthält u.a. auch allgemeine Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe.

Sprechertext

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft genannt, wurde 1986 erlassen. Innerhalb des Bundesimmissions-schutzgesetzes und deren Verwaltungsvorschriften richtet sich die TA Luft in erster Linie an die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen.