Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) stammt aus der Zeit der Ölkrise (1976).

Es schreibt vor, dass bei der Beheizung von Gebäuden vermeidbare Energieverluste unterbleiben, soweit das wirtschaftlich vertretbar ist.

Die Regierung wird zum Erlass entsprechender Verordnungen ermächtigt.

Das Gesetz wurde konkretisiert durch die Wärmeschutzverordnung (WSVO), die Heizungsanlagenverordnung (HEIZANLV) und die gültige Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten).

Seit dem Februar 2002 gilt für Neubauten und wesentliche Umbauten die Energieeinsparverordnung (EnEV) Sie hebt die vorher gültige Wärmeschutzordnung und Heizungsanlagenverordnung auf und fasst beide Verordnungen zusammen. Die EnEV schreibt eine neue energetische Bewertung von Gebäuden vor.

Sprechertext

Der Weltenergiebedarf und der damit verbundene CO2-Ausstoß steig rasant an. In Deutschland ist die Gebäudekonditionierung allein mit mehr als 30% am Gesamtenergieaufwand beteiligt. Es ist verständlich, dass sich die Gesetzgebung zunächst schwerpunktmäßig dem Energieumsatz in Gebäuden zuwandte und ein Gesetz zur Energieeinsparung erlassen hatte