Druckbehälterverordnung

Druckbehälter, die unter den Anwendungsbereich der Druckbehälterverordnung fallen, sind Behälter mit mehr als 0,1 bar Betriebsüberdruck.

Auf eine Eingrenzung bezüglich Temperatur und Medieneigenschaften ist verzichtet worden. Die einzige Bedingung ist, dass der Druckbehälter nicht ortsbeweglich ist.

Es werden jedoch eine Vielzahl von Anlagenteilen explizit aufgeführt, die nicht unter den Geltungsbereich der Druckbehälterverordnung fallen.

Sprechertext

Anlagenteile, die unter die Druckbehälterverordnung fallen, müssen entsprechend dem Schutzziel des Anhangs 1 zu dieser Verordnung und nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden.
Hierbei wird auf das umfangreiche Technische Regelwerk verwiesen, welches wiederum zum Teil auf DIN-Normen verweist.
Die Einhaltung der dort formulierten Anforderungen ist somit gesetzlich vorgeschrieben.