Gerätesicherheitsgesetz

Das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) dient durch Verantwortungsverlagerung der für die Beschaffenheit der eingesetzten technischen Arbeitsmittel vom Arbeitgeber auf den Hersteller dem vorbeugenden Arbeitsschutz und gleichzeitig dem Verbraucherschutz.

Es hat damit eine vergleichbare Zielsetzung wie die produktbezogenen EG-Richtlinien.

Ergänzend dazu können von den EG-Mitgliedstaaten nach Artikel 118a EWG-Vertrag (Europäischer Wirtschaftsgemeinschaftsvertrag) weiterhin verschärfende Arbeitsschutzverordnungen erlassen werden.