EnEV - Gebäudewärmeschutz

Die EnEV schreibt eine Mindestanforderung an Wärmedämmung für Bauteile wie Außenwände, Dach, Fenster, Türen und Kellerdecken vor. In Abhängigkeit von der Wärme übertragenden Umfassungsfläche (A) zum beheizten Volumen (Ve) den so genannten A/Ve –Verhältnis wird folgendes definiert:

Die Begrenzung des auf die Wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes HT’ in W/m² K (gesprochen Watt pro Quadratmeter Kelvin).

Außerdem wird gefordert, Gebäude so luftdicht wie technisch möglich ist zu bauen. Der Blower Door Test wird daher zum Standart im Neubau.

EnEV 2007 (PDF)

Sprechertext

Ziel dieser Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energieverbrauch und damit die CO2 - Emission gemäß den Forderungen des Kyoto Protokolls zu verringern. Die Richtlinie 20../ EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bilden die Grundlage für die Umsetzungsverordnungen auf nationaler Ebene. Federführend in der Umsetzung auf nationaler Ebene ist das Bundeswirtschaftministerium. Durch die Einführung der EnEV im Februar 2002 ist im Neubau das Niedrigenergiehaus bereits Standard geworden. Neu zu errichtende Wohngebäude müssen einen Energiebedarfsausweis nach §13 EnEV im Bauantrag nachweisen.