Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung ist für Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter, Wohnungseigentümer und nicht zuletzt für die Wärmedienstunternehmen die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung.

Der Sinn dieser Verordnung ist es, durch eine verbrauchsabhängige Abrechnung zwischen Mieter und Vermieter ein energiesparendes Nutzverhalten zu erwirken.

Natürlich kann eine Verordnung mit 14 Paragraphen nicht jeden Einzelfall und jede Besonderheit berücksichtigen. Als grobe Richtlinie ist sie dennoch durchaus geeignet.