Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1.BImSchV) regelt Anforderungen an die Luftreinhaltung für Feuerungsanlagen, die in privaten Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen, Krankenhäusern) eingesetzt werden und aufgrund ihrer Größe nicht der Genehmigungspflicht des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen.

Da sie aber aufgrund ihrer großen Anzahl in erheblichem Umfang zur Immissionsbelastung in Ballungsgebieten beitragen, werden in der Kleinfeuerungsanlagenverordnung an diese Anlagen bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Abgase und des Wirkungsgrades gestellt.

Sprechertext

Im Gegensatz zur EnEV, die die energetische Effizienz der Heizungsanlage bewertet, gilt die Kleinfeuerungsverordnung für Eigenschaften der zulässigen Brennstoffe, Gasverluste, Schadstoffausstoß, Schornsteinhöhe und Überwachung