Energiebedarfsausweise

Im Altbau ist die Erstellung von Energiebedarfsausweisen keine Pflicht, werden jedoch wesentliche Änderungen vorgenommen und wurden dabei die erforderlichen Berechnungen durchgeführt ist ein Ausweis zu erstellen.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn innerhalb eines Jahres mindestens drei Bauteilarten (Seite 5 bis 10) in Verbindung mit dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung der Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger durchgeführt wird oder das beheizte Gebäudevolumen um mehr als 50% erweitert wird.

Eigentümer von Gebäuden, die zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten verpflichtet sind, haben die Möglichkeit Energieverbrauchskennwerte zusammen mit den wesentlichen Gebäude- und Nutzungsmerkmalen zu ermitteln und können diese Käufern usw. mitteilen. Energieverbrauchskennwerte sind witterungsbereinigte Energieverbräuche für Raumheizung in kWh pro m2 Wohnfläche und Jahr.

Sprechertext

Wurde ein Energiebedarfsausweis im Altbau erstellt, ist dieser auf Verlangen den nach Landesrecht zuständigen Behörden vorzulegen. Des weiteren ist er Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten auf Anforderung zur Einsicht zugänglich zu machen. Als Vergleichsmaßstab für Energieverbrauchskennwerte wenn kein Ausweis erstellt wurde, gibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger durchschnittliche Energieverbrauchskennwerte und deren Bandbreiten bekannt.