Nachweisverfahren im Altbau

Im Altbau muss nicht generell wie im Neubau bilanziert werden. Es besteht zwar die Möglichkeit der Bilanzierung, jedoch ist dieses ausführliche Nachweisverfahren nicht immer zwingend vorgeschrieben.

BAUTEILNACHWEIS
Da im Altbau oft nur Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen wird der Regelfall der Bauteilnachweis sein. Für das betroffene Bauteil muss rechnerisch ermittelt werden, dass der vorgeschriebene Wärmedurchgangskoeffizient für das jeweilige Bauteil eingehalten ist.

BILANZIERUNG
Bei der Bilanzierung sind die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach den Altbauregeln einzuhalten. Diese besagen, dass der Neubaugrenzwert, gemäß § 5EnEV 2013, um nicht mehr als 40% überschritten werden darf.

Sprechertext

Die Betrachtung der Nachweise im Altbau ergaben eine Verschärfung in Hinblick auf die Wärmeschutzverordnung von 1995 sowohl beim Bauteilnachweis als auch beim Nachweis der gesamten Gebäudehülle. Das Nachweisverfahren der Gebäudehülle wurde fast identisch aus der Wärmeschutzverordnung übernommen. Neben der pauschalen Berücksichtigung von Wärmebrücken wurden hauptsächlich Änderungen an bestimmten Faktoren vorgenommen.