Nachrüstung Außenwände

Bauteilwerte.pdf

Sprechertext

Beim Bauteil Außenwand wurden allgemein die Anforderungen mit der neuen Verordnung verschärft. Neu ist, dass wenn eine Putzerneuerung durchgeführt werden soll, diese Maßnahme im Altbau so nicht durchgeführt werden darf, sondern im Zuge dieser Maßnahme gleich eine Wärmedämmung mitaufgebracht werden muss. Bei einem zweischaligen Mauerwerk dürfen Abstriche vorgenommen werden, sofern der gesamte Zwischenraum gedämmt wird.