Zusammenfassung

Im Altbau müssen bei Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizient der einzelnen Bauteile eingehalten werden, eine Bilanzierung wie im Neubau ist möglich.
Bei der Änderung bestehender Gebäude gibt es eine Bagatellregelung, wenn unter der betroffenen Bauteilfläche erneuert oder saniert werden soll.
Soll dass Gebäudenutzfläche um zusammenhängend 50m² erweitert werden, sind für den neuen Gebäudeteil die Vorschriften für den Neubau einzuhalten, bei einer Erweiterung um mind. 50% ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen.
Bei der energetischen Verbesserung von einzelnen Bauteilen gibt es bauteilbezogene Ausnahmereglungen, z.B. wenn die Sparrenhöhe begrenzt und innenseitig eine Bekleidung vorhanden ist.
Neu mit der EnEV sind gewisse Nachrüstpflichten die durchgeführt werden müssen, Ausnahme sind Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten die der Eigentümer selber bewohnt.
Ausnahmen (Denkmalschutz) und Befreiungen (unbillige Härte) von dieser Verordnung können bei den zuständigen Behörden beantragt werden.