Nachweisverfahren im Altbau
Im Altbau muss nicht generell wie im Neubau bilanziert werden. Es besteht zwar die Möglichkeit der Bilanzierung, jedoch ist dieses ausführliche Nachweisverfahren nicht immer zwingend vorgeschrieben.
BAUTEILNACHWEIS
Da im Altbau oft nur Einzelmaßnahmen zur Ausführung kommen wird der Regelfall der Bauteilnachweis sein. Für das betroffene Bauteil muss rechnerisch ermittelt werden, dass der vorgeschriebene Wärmedurchgangskoeffizient für das jeweilige Bauteil eingehalten ist.
BILANZIERUNG
Bei der Bilanzierung sind die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach den Altbauregeln einzuhalten. Diese besagen, dass der Neubaugrenzwert, gemäß § 5EnEV 2013, um nicht mehr als 40% überschritten werden darf.