Ihre Rechnung enthält Angaben über erbrachte Leistungen und Kosten - d. h. Materialkosten und Lohnkosten - zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Rechnung im Handwerk muss darüber hinaus weitere Pflichtangaben enthalten. Wichtig bei Rechnungen für den Privatkunden: Da er die Möglichkeit hat, handwerkliche Tätigkeiten von der Steuer abzusetzen, müssen Sie den Anteil der Lohnkosten gesondert angeben und Sie müssen auf die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen hinweisen.
In der Regel führen Sie auf der Rechnung auch Zahlungsmodalitäten in einem Nachsatz auf, sofern sie nicht schon Bestandteil Ihres Angebots waren.
Beachten Sie immer, dass die verzögerte Abrechnung ein unnötiges finanzielles Risiko für Ihren Betrieb darstellt. Hohe Außenstände führen nicht selten zu finanziellen Engpässen!
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