Elektroniker/in Fachrichtung
Energie- und Gebäudetechnik
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.   Hilfe Rechnung

Ihre Rechnung enthält Angaben über erbrachte Leistungen und Kosten - d. h. Materialkosten und Lohnkosten - zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in der Rechnung ermittelten Kosten können durchaus vom Angebot abweichen, wenn unvorhersehbare Probleme auftauchen, die einen Mehraufwand an Material oder Arbeitszeit notwendig machen oder vom Kunden Änderungen in der Umsetzung gewünscht wurden. Eine Rechnung im Handwerk muss darüber hinaus weitere Pflichtangaben enthalten. In der Regel führen Sie auf der Rechnung auch Zahlungsmodalitäten in einem Nachsatz auf, sofern sie nicht schon Bestandteil Ihres Angebots waren.

Wichtig bei Rechnungen für den Privatkunden: Da er die Möglichkeit hat, handwerkliche Tätigkeiten von der Steuer abzusetzen, müssen Sie den Anteil der Lohnkosten gesondert angeben und Sie müssen auf die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen hinweisen.

Die Rechnungsstellung sollte unmittelbar nach der Leistungserbringung erfolgen. Bei großen Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum gehen, kann es auch zu Abschlagszahlungen kommen, damit Ihre Firma zahlungsfähig bleibt. Hierfür müssen Sie immer auf dem laufenden sein, was erbrachte Leistungen betrifft, sowohl bei Arbeitszeit als auch beim Material. Dazu erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich mit dem Angebot oder Leistungsverzeichnis bei dem auch immer eine Massenminderung oder Massenmehrung angepasst werden muss.

Beachten Sie immer, dass die verzögerte Abrechnung ein unnötiges finanzielles Risiko für Ihren Betrieb darstellt. Hohe Außenstände führen nicht selten zu finanziellen Engpässen!